1. Vertragsabschluss: Ein verbindlicher Mietvertrag kommt zustande, indem wir Ihre schriftliche Buchung (per Post, Fax oder E- Mail) annehmen und Ihnen dies durch Zusendung einer Buchungsbestätigung mitteilen.
2. Gästezahl / Nutzung: Die Wohnung ist für maximal 6 Personen ausgelegt. Die Anzahl der Gäste wird bei Buchung angemeldet. Eventuelle weitere Übernachtungsgäste müssen 24 Stunden vorher beim Vermieter angekündigt werden. Eine Weiter- oder Untervermietung oder anderweitige, Nutzung ist nicht zulässig.
3. Anreise und Abreise: Die Wohnung steht am Anreisetag ab 15:00 bis 19.00 Uhr zur Verfügung, spätere Anreise bitte mit dem Vermieter absprechen. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung. Die Abreise muss bis 10:00 Uhr erfolgen.
4. Mietpreis: Als Mietpreis gilt der im Buchungsformular vereinbarte Endpreis pro Übernachtung. Im Mietpreis sind die Miete und alle Nebenkosten für Energie- und Wasserverbrauch und Endreinigung, sowie bei längerem Aufenthalt wöchentliche Reinigung und Handtuchwechsel enthalten. Endreinigung setzt voraus, dass die Wohnung besenrein und die Küche gesäubert ist, sonst können zusätzliche Kosten entstehen.
5. Zahlung: Spätestens 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 30% der Mietsumme auf das genannte Konto zu überweisen. Nichtzahlung der Anzahlung gilt als Rücktritt des Mieters. Der restliche Mietpreis ist bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu entrichten.
Liegen zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 14 Tage, ist der gesamte Mietpreis sofort nach Vertragsabschluss auf das genannte Konto zu überweisen oder – nach Vereinbarung – bei Ankunft vor Bezug der Wohnung in bar zu entrichten. Nichtzahlung des Mietpreises bis zum Mietbeginn kommt in diesem Fall einer Stornierung gleich, es entfällt der Anspruch auf Nutzung der Wohnung und 100% des vereinbarten Mietpreises werden fällig. Bei einer Vertragsdauer von mehr als einem Monat (Langzeitmiete) besteht alle 4 Wochen Vorauszahlungspflicht für die nächsten 4 Wochen.
6. Rücktritt / Umbuchung / Ersatzmieter: Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, eine Umbuchung oder Ersatzmieter stellen. Die Erklärung zu Rücktritt/ Umbuchung/ Ersatzmieter ist von dem Tage an wirksam, an dem sie schriftlich ( per Post, Fax oder E-Mail ) eingeht. Bei einem Rücktritt wird eine Rücktrittspauschale verrechnet, die (soweit vom Mieter kein Ersatzmieter gestellt wird ) wie folgt berechnet wird:
bis 30 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises
14 Tage bis 7 Tage vor Mietbeginn 60% des Mietpreises
6 Tage bis 1 Tage vor Mietbeginn 85% des Mietpreises
bei Nichtantritt - 100% des Mietpreises
Bei einer bereits geleisteten Mietvorauszahlungen wird der Restbetrag erstattet. Bei Nichtanreise ohne vorherige rechtzeitige Benachrichtigung behält der Vermieter das Recht (24 Stunden nach Anreisetermin), die Wohnung weiter zu vermieten. Ein Recht auf Bezug des Objektes besteht dann nicht mehr. Bei früherer Abreise verfällt die geleistete
Zahlung für die gebuchte Zeit.
Wir empfehlen eine Rücktrittsversicherung.
7. Nichtbereitstellung: Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Appartements infolge höherer Gewalt (Hochwasser, Brand, Wasserschaden o.ä.) oder aus Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat, dem Gast seine bereits gezahlte Miete zurückzuerstatten. Der Gast verzichtet ausdrücklich auf weitere Ersatzansprüche.
8. Reklamationen: Stellt der Mieter bei Bezug der Wohnung Mängel fest, so ist er verpflichtet, diese unverzüglich zu melden. Mängel werden in der Regel sofort beseitigt.
9. Schadenmeldung / Haftungsregelungen: Der Mieter ist verpflichtet, jegliche Schäden (z. B. Glasbruch, Defekt eines Möbelstückes etc.), die während der Mietzeit entstanden sind, bei Rückgabe der Wohnung anzuzeigen. Bei Verlust von Schlüsseln werden die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht.
Für während der Mietzeit entstandene Schäden oder Fehlbestände beim Inventar und Mobiliar wird der Mieter haftbar gemacht.
Der Vermieter haftet nicht für den Verlust und/ oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Mieters.
Für kurzfristigen Ausfall von Strom, Wasser, Gas kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.
10. Tiere: Das Mitbringen von Haustiere ist nur nach vorhergehender Absprache erlaubt.
11. Rauchen: Das Rauchen in der Wohnung ist grundsätzlich verboten, ist aber auf der Dachterrasse und dem Balkon möglich.
12. Sonstiges / Allgemeines: Die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten sind einzuhalten. Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf, z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen oder zur Überprüfung des vertragsgemäßen Gebrauchs zu
betreten. Die Benutzung der Wege zum Appartement erfolgt auf eigene Gefahr.
13. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für ist Halle/Westfalen.
Wir wünschen einen erholsamen Aufenthalt!!
Stand: 14.12.2013